Vorbild der natürlichen Hufbearbeitung - Natural Hoofcare - sind die gesunden Barhufe der Mustangs. Diese Pferde leben überwiegend in unwirtlichen Gegenden mit z. T. extrem steinigen Böden. Aufgrund des kargen Futterangebotes sind sie gezwungen täglich große Distanzen zurückzulegen um ihren Nahrungsbedarf zu befriedigen. Bei großer Trockenheit wurden Tageskilometerleistungen von bis zu 120 km beobachtet.

Da sich unsere domestizierten Pferde in ihrer Anatomie und Physiologie nicht von der der Mustangs unterscheiden, können die bei Mustangs gemachten Beobachtungen und Forschungen direkt auf deren Hufe angewendet werden.

Der einzige Unterschied zwischen den Hufen der Mustangs und den Hufen unserer Hauspferde ist der, dass bei den Mustangs ein Gleichgewicht zwischen Wachstum und Abrieb besteht. Bei unseren Pferden ist dieses in der Regel zu Ungunsten des Abriebs gestört. Daher muss der Mensch in regelmäßigen Abständen korrigierend eingreifen und eine Hufpflege durchführen. 

Ich bin für dich und dein Pferd in den Regionen Graubünden, St. Galler Rheintal, Glarnerland, Zürichsee und Liechtenstein unterwegs. Weitere Regionen auf Anfrage.

NHC ist nicht gleich NHC

Da der Begriff NHC (Natural Hoofcare) keine geschützte Marke ist, kann ihn jeder verwenden. Du solltest also stets sicherstellen, dass die Hufpflegerin bzw.der Hufpfleger deines Vertrauens auch weiss, was er tut. In verschiedenen Ländern ist zu beobachten, dass zunehmend Personen unterwegs sind und NHC anbieten ohne über das nötige Wissen und die erforderlichen Fertigkeiten zu verfügen. Das nötige Wissen erhalten die geprüften Hufpfleger in einer breit angelegten Ausbildung. Das ist etwas völlig anderes als das Lesen von ein paar Büchern oder das Besuchen eines Wochenend-Kurses. Die meisten Schulen führen eine Liste mit ausgebildeten HufpflegerInnen. Auch die Mitgliedschaft im Berufsverband "Keep it natural e.V." ist ein Qualitätskriterium, dem Sie vertrauen können.

 

In der Schweiz benötigen HufpflegerInnen zusätzlich zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung des Kantons bzw. des zuständigen Veterinäramtes.